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Unsere Leistungen

  • Sturmschadenbeseitigung
  • Baubetreuung
  • Schließdienst
  • Einbau und Verkauf von Schließanlagen
    und Einzelschließungen
  • Kleinreparaturen

… und vieles mehr!!!  Sprechen Sie uns an!

* Die Zustimmung zur Übernahme der Reinigungspflichten nach § 52 Abs. 4 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 14.12.1992 in der Fassung vom 24.09.1980, wurde durch den Zweckverband Abfallwirtschaft (aha) erteilt.

** eigener Gärtner

*** Meisterpflichtige Arbeiten werden durch einen Subunternehmer ausgeführt.

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